Verhütungsmethoden

Es gibt eine Vielzahl an Verhütungsmethoden.
Welche Methode passt am besten zu mir und meinem Leben?

Verhütungsmethoden sind vielfältig. Es gibt hormonelle und nicht-hormonelle Verhütungsmethoden, Langzeitmethoden, Barrieremethoden und „natürliche“ Methoden. Manche Verhütungsmethoden greifen mehr oder weniger in den weiblichen Körper ein, manche mit mehr oder weniger gesundheitlichen Risiken. Nicht jede Methode ist für alle Frauen oder Paare möglich, denn die Lebensumstände, Ansprüche und Erwartungen an die Methode sind sehr unterschiedlich.

Auf der Homepage des Portals familienplanung.de finden Sie unabhängige und wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Verhütung.

Über unsere Beratungsstelle können Sie einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisverhütende Mittel stellen.

Der Landkreis Wesermarsch übernimmt einen Teil der Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisverhütende Mittel für

  • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz(WoGG)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Schüler-BAföG
  • sowie Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • ab 22 Jahren mit erstem Wohnsitz in der Wesermarsch

Der Kostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Wesermarsch. Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Das Projekt startete 2011 und ist vorerst befristet bis zum Jahr 2021.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Pro Person werden im Kalenderjahr max. 100 Euro Zuschuss gewährt.

Zu welchen Verhütungsmitteln gibt es einen Zuschuss?

Es werden ärztlich verordnete Verhütungsmittel gefördert. Dazu zählen hormonelle Verhütungsmittel wie zum Beispiel die Pille, die Dreimonatsspritze, mechanische Verhütungsmittel wie beispielsweise die Spirale, das Diaphragma. Zudem kann auch die Sterilisation für Frauen und Männer bezuschusst werden, soweit sie nicht von anderen Kostenträgern übernommen wird.

Was müssen Sie tun?

Vereinbaren Sie einen Termin!
Für die Antragstellung muss dort der Personalausweis, der Nationalpass oder ein Passersatzpapier der aktuelle Leistungsbescheid des Jobcenters oder des Sozialamtes das Rezept, der Zahlungsbeleg im Original vorgelegt werden. Wir zahlen den Zuschuss in bar aus oder überweisen den Zuschuss an die Antragstellerin oder an den Antragsteller.

Grundsätzliches: Eine Auszahlung der freiwilligen Leistung kann jeweils nach Genehmigung des Haushaltes des Landkreises Wesermarsch durch das Land Niedersachsen erfolgen.

Vereinbaren Sie einen Termin. Wir informieren Sie über den Zuschuss für Verhütungsmittel.

Unsere Bürozeiten in Brake: Montag bis Donnerstag von 9:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung